Finanz- und Beitragsordnung
Finanz- und Beitragsordnung
des Wismarer Schützenvereins Hanse e.V. 1990
Grundsätze
Grundlagen
- Die Satzung des Schützenverein Hanse e.V. 1990
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung ist sparsam und wirtschaftlich zu gestalten. Die
Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Das Haushaltsjahr ist
das Kalenderjahr.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins sind der Präsident, Vizepräsident
und der Schatzmeister. Ihr Handeln geschieht in Übereinstimmung mit dem Vorstand.
Berichterstattung
Zur Jahreshauptversammlung ist der Finanzbericht durch den Schatzmeister
vorzulegen.
Kassenprüfer
Die Buchführung eines jeden Haushaltsjahres ist durch zwei von der
Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Die Prüfung muss nach
Abschluss des Rechnungsjahres vorgenommen werden. Über jede Prüfung ist ein
Protokoll durch die gewählten Kassenprüfer zu erstellen, das dem Vorstand vorzulegen
ist. Weiterhin berichten sie der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis
Kontrolltätigkeit. Je nach Ergebnis des Berichtes wird eine Entscheidung über die
Entlastung des Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung getroffen.
Abwicklung des Bank- und Bargeldverkehrs
Zur Absicherung der finanziellen Arbeit des Vereins wird nachfolgend genanntes Konto
geführt:
IBAN DE54 1406 1308 0004 2805 80
BIC: GENODEF1GUE
Bank : Volks- und Raiffeisenbank Wismar