Finanz- und Beitragsordnung

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Finanz- und Beitragsordnung
des Wismarer Schützenvereins Hanse e.V. 1990
Grundsätze

Grundlagen

  • Die Satzung des Schützenverein Hanse e.V. 1990
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung ist sparsam und wirtschaftlich zu gestalten. Die
Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Das Haushaltsjahr ist
das Kalenderjahr.


Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins sind der Präsident, Vizepräsident
und der Schatzmeister. Ihr Handeln geschieht in Übereinstimmung mit dem Vorstand.


Berichterstattung

Zur Jahreshauptversammlung ist der Finanzbericht durch den Schatzmeister
vorzulegen.


Kassenprüfer

Die Buchführung eines jeden Haushaltsjahres ist durch zwei von der
Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Die Prüfung muss nach
Abschluss des Rechnungsjahres vorgenommen werden. Über jede Prüfung ist ein
Protokoll durch die gewählten Kassenprüfer zu erstellen, das dem Vorstand vorzulegen
ist. Weiterhin berichten sie der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis
Kontrolltätigkeit. Je nach Ergebnis des Berichtes wird eine Entscheidung über die
Entlastung des Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung getroffen.


Abwicklung des Bank- und Bargeldverkehrs

Zur Absicherung der finanziellen Arbeit des Vereins wird nachfolgend genanntes Konto
geführt:


IBAN DE54 1406 1308 0004 2805 80

BIC: GENODEF1GUE

Bank : Volks- und Raiffeisenbank Wismar

Wismarer Schützenverein
Hanse e.V. 1990
   
Poelerstrasse 124a
23970 Wismar
Telefon: +49 3841 21 01 17
E-Mail: schuetze@hanse-ev1990.de
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